Referendariat

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg bietet Referendarinnen und Referendaren die Möglichkeit der Ableistung der Wahlstation an.
Die Ausbildung ist in den Berufsfeldern Verwaltung und Wirtschaft (§ 21 Abs. 2 Nr. 4 und 5 BbgJAO 2003 bzw. § 21 Abs. 2 Nr. 4 und 5 BlnJAO 2003) möglich. Die Ausbildung umfasst drei Monate (bei Teilnahme am Aktenvortragslehrgang) bzw. vier Monate (ohne Aktenvortragslehrgang) und findet im 21. bis 24. Monat des Referendariats statt.
Die Tätigkeit beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg erfordert allerdings Grundkenntnisse im Steuerrecht, die nicht erst in der Ausbildungsstelle vermittelt werden können. Deshalb ist die Wahl des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg als Ausbildungsstelle nur für Rechtsreferendare mit steuerrechtlichen Grundkenntnissen (bspw. Kenntnisse aus universitären Schwerpunkten oder vorherigen Ausbildungen) sinnvoll.
Weiterführende Informationen zur Wahlstation allgemein erhalten Sie beim OLG/KG:
Oberlandesgericht Brandenburg: https://ordentliche-gerichtsbarkeit.brandenburg.de/ogb/de/ausbildung-und-beruf/rechtsreferendare/
Kammergericht Berlin: https://www.berlin.de/gerichte/kammergericht/karriere/rechtsreferendariat/vorbereitungsdienst/stationsausbildung/#wahlst
Bei Interesse oder Fragen zur Ausbildung beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg wenden Sie sich bitte möglichst frühzeitig per E-Mail an uns. Sollten Sie Wünsche für eine Zuweisung zu einem bestimmten Teilrechtsgebiet haben (bspw. Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer), sollten Sie dies ebenfalls angeben.
Ansprechpartner: Richter am Finanzgericht Prof. Dr. Schober
E-Mail: Verwaltung@fg.berlin.brandenburg.de
Telefon: 0355/48644-2202