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Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg überarbeitet seinen Webauftritt derzeit, um diesen entsprechend dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) und in Einklang mit der Brandenburgischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BbgBITV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für

Stand der Vereinbarkeit

Dieser Webauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise nicht barrierefrei.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei: 

  • Einzelne PDF-Dateien, weil deren Struktur, zum Beispiel Titel und Listen, von einem Screenreader (deutsch: Bildschirmvorleser) nicht erkannt und vorgelesen werden können.

Bei diesen nicht barrierefreien Inhalten handelt es sich teilweise um Angebote von Dritten, auf die wir keinen Einfluss haben und die vom Geltungsbereich der BbgBITV nicht erfasst sind. Ihre Hinweise zu diesen Inhalten leiten wir gern an die betreffenden Anbieter weiter.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde im Dezember 2020 erstellt. Die Webredaktion des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg hat diesen Webauftritt selbst überprüft (Selbstbewertung).