Elektronischer Rechtsverkehr
Aktive Nutzungspflicht im elektronischen Rechtsverkehr ab 1. Januar 2022 (Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Behörden, jdPdöR) und ab 1. Januar 2023 (Steuerberaterinnen und Steuerberater)
Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts besteht gemäß § 52d Finanzgerichtsordnung –FGO– ab dem 1. Januar 2022 und für Steuerberaterinnen und Steuerberater ab dem 1 Januar 2023 die Pflicht zum elektronischen Rechtsverkehr. Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen sind ab diesem Zeitpunkt ausschließlich als elektronisches Dokument zu übermitteln.
Das elektronische Dokument ist zwingend im Dateiformat PDF zu übermitteln (§ 2 Absatz 1 Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung -ERVV-). Wenn bildliche Darstellungen im Dateiformat PDF nicht verlustfrei wiedergegeben werden können, darf das elektronische Dokument zusätzlich im Dateiformat TIFF übermittelt werden. Die Dateiformate PDF und TIFF müssen den nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 ERVV bekanntgemachten Versionen entsprechen.
In einer BeA-Nachricht bzw. einer beSt-Nachricht nur Dateien zu einem Verfahren versenden und das Aktenzeichen angeben. So wird sichergestellt, dass die Dokumente schnell dem richtigen Verfahren zugeordnet werden können.
Für die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr steht Ihnen das Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) zur Verfügung.
Zur Kommunikation mit diesem Postfach sind für die Einreichenden als weitere sichere Übermittlungswege
- das besondere elektronische Notarpostfach (beN),
- das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA),
- das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt),
- das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) sowie
- das elektronische Bürger- und Organisationen-Postfach (eBO) zugelassen.
Der elektronische Rechtsverkehr ermöglicht es den Prozessbeteiligten, Klagen, Anträge oder sonstige Schriftsätze sowie alle anderen verfahrensbezogenen Dokumente rechtssicher auf elektronischem Wege bei Gericht einzureichen. Dies gilt auch für Rechtsmittel gegen die Entscheidungen des Finanzgerichts. Daneben stehen Ihnen natürlich die bisherigen Kommunikationswege per Post und Faxgerät auch weiterhin zur Verfügung.
Ausführliche Informationen zum elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) und finden Sie auf der Webseite https://egvp.justiz.de/.
Die Beantragung des elektronische Bürger- und Organisationen-Postfach (eBO) kann unter folgenden Link erfolgen https://mjp.justiz.de/#/. Für die Beantragung wird die Bund ID benötigt. Informationen hierzu finden Sie auf der Website https://id.bund.de/de.
Wichtiger Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr mit dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg:
Bitte beachten Sie, dass die elektronische Kommunikation mit dem Finanzgericht nach § 52a FGO entweder eine qualifizierte elektronische Signatur der Dokumente oder eine Übertragung auf einem sicheren Übermittlungsweg voraussetzt. Klagen, Anträge und sonstige Schreiben in Rechtsangelegenheiten per einfacher E-Mail sind unwirksam und können Fristen nicht wahren.