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Wegbeschreibung

Pkw: Autofahrer, die von der A 15 (von Dresden oder Berlin) kommen, nehmen die Ausfahrt Cottbus-West und fahren von dort nach links Richtung Cottbus (Saarbrücker Straße), überqueren nach etwa 2 km die Straßenbahn-Kreuzung Lipezker/Saarbrücker Straße und fahren noch ca. 500 m die Hermann-Löns-Straße entlang bis zur auf der rechten Seite gelegenen Einfahrt in das Landeshörden- und Gerichtszentrum Cottbus. Dort folgen Sie bitte den Hinweisschildern. Ein Straßenplan ist unter www.openstreetmap.org/way/126923153 einsehbar. Auf dem Gelände des Landesbehörden- und Gerichtszentrums befinden sich Parkplätze. Das Parken direkt vor dem Finanzgericht ist nicht gestattet.

Flugzeug: Die nächstgelegenen Flughäfen sind der Flughafen Dresden (ca. 95 km über Autobahn A 13 und B 169 ab Abfahrt Ruhland bzw. 135 km über A 13 und A 15) sowie der Berlin Brandenburg Airport (BER) (ca. 95 km über Autobahn A 13).  

Zug/ÖPNV

  • Zug: Cottbus wird stündlich mit dem Regionalexpress von Berlin aus angefahren. Die Fahrpläne der ODEG können Sie unter www.bahn.de/ oder unter www.odeg.de/ abfragen.
  • Straßenbahn: Das Finanzgericht ist vom Hauptbahnhof Cottbus mit der Straßenbahn-Linie 4 Richtung Sachsendorf erreichbar. Die Haltestelle der Straßenbahn befindet auf dem Bahnhofsvorplatz. Nach 3 Stationen erreicht die Straßenbahn die Haltestelle  "Saarbrücker Straße". Von dort überquert man die Lipezker Straße, folgt der Hermann-Löns-Straße bis zum zweiten Abzweig und biegt dort in die Vom-Stein-Straße ab. Dieser folgt man wiederum wieder bis zum zweiten Abzweig linker Hand, der Von-Schön-Straße. Das Finanzgericht ist das zweite Gebäude auf der rechten Seite.  Die Straßenbahn fährt tagsüber alle 6-9 min. Die genauen Abfahrtzeiten Abfahrtzeiten online unter www.cottbusverkehr.de oder www.vbb.de/fahrinfo abgefragt werden.
  • Taxi: Vom Halteplatz am Hauptbahnhof Cottbus aus können Sie ein Taxi zum Finanzgericht nehmen. Die Fahrt dauert ca. 7 min.

Hinweis: Bitte planen Sie bei gerichtlichen Terminen einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf für die Durchführung von Einlasskontrollen ein. Sollten Sie keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit sich führen, kann Ihnen der Zutritt zum Gerichtsgebäude verwehrt werden.

Unterkünfte in Cottbus

Unterkünfte in Cottbus können Sie unter https://cottbus-tourismus.de/de/cottbus-erleben/uebernachtung-buchen.html buchen.