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Aufbau

Die Darstellung zeigt den Aufbau der Finanzgerichtsbarkeit und den üblichen Verfahrensablauf. Ausgangspunkt ist das Verhältnis zwischen Bürger und Finanzbehörde, indem die Behörde einen Anspruch hat beziehungsweise der Bürger etwas von der Behörde begehrt. Hiergegen kann der Bürger Rechtsschutz vor dem Finanzgericht suchen. Der Bundesfinanzhof überprüft zudem Entscheidungen des Finanzgerichts.

Die Darstellung zeigt den Aufbau der Finanzgerichtsbarkeit und den üblichen Verfahrensablauf. Ausgangspunkt ist das Verhältnis zwischen Bürger und Finanzbehörde, indem die Behörde einen Anspruch hat beziehungsweise der Bürger etwas von der Behörde begehrt. Hiergegen kann der Bürger Rechtsschutz vor dem Finanzgericht suchen. Der Bundesfinanzhof überprüft zudem Entscheidungen des Finanzgerichts.

Aufbau Finanzgerichtsbarkeit
Aufbau Finanzgerichtsbarkeit

 Verfahrensablauf Klage- und Eilverfahren    

Die Darstellung zeigt verkürzt den Verfahrensablauf im Klage- und Eilverfahren. Das Klageverfahren wird durch Erhebung einer Klage beim Finanzgericht eingeleitet. Die Entscheidung kann im Revisionsverfahren durch den Bundesfinanzhof überprüft werden, wenn das Finanzgericht die Revision zugelassen hat. Andernfalls steht dem Bürger das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde offen. Im Eilverfahren stellt der Bürger den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bzw. auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Eine Beschwerde zum Bundesfinanzhof ist nur möglich, wenn das Finanzgericht die Beschwerde zugelassen hat.

 Verfahrensablauf Klage- und Eilverfahren    

Die Darstellung zeigt verkürzt den Verfahrensablauf im Klage- und Eilverfahren. Das Klageverfahren wird durch Erhebung einer Klage beim Finanzgericht eingeleitet. Die Entscheidung kann im Revisionsverfahren durch den Bundesfinanzhof überprüft werden, wenn das Finanzgericht die Revision zugelassen hat. Andernfalls steht dem Bürger das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde offen. Im Eilverfahren stellt der Bürger den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bzw. auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Eine Beschwerde zum Bundesfinanzhof ist nur möglich, wenn das Finanzgericht die Beschwerde zugelassen hat.

Klageverfahren
Klageverfahren
Eilverfahren
Eilverfahren