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Geschäftsverteilung

Wappen Berlin und Brandenburg
© Andrea Debus

Der Geschäftsverteilungsplan legt zu Beginn eines jeden Jahres fest, welcher Senat für welchen Fall zuständig ist. Über den Geschäftsverteilungsplan entscheidet das Präsidium des Finanzgerichts, das neben dem Präsidenten aus acht gewählten Präsidiumsmitgliedern (Richterinnen und Richtern) besteht.

Den aktuellen Geschäftsverteilungsplan können Sie hier herunterladen.

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Der Geschäftsverteilungsplan legt zu Beginn eines jeden Jahres fest, welcher Senat für welchen Fall zuständig ist. Über den Geschäftsverteilungsplan entscheidet das Präsidium des Finanzgerichts, das neben dem Präsidenten aus acht gewählten Präsidiumsmitgliedern (Richterinnen und Richtern) besteht.

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Alte Geschäftsverteilungspläne 2025

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