Geschichte
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg wurde durch den Staatsvertrag über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg vom 26. April 2004 zum 01. Januar 2007 errichtet.
Die Wurzeln der Finanzgerichtsbarkeit reichen jedoch weit zurück. Bereits das preußische Einkommensteuergesetz sah eine Berufung an eine Kommission (sog. Berufungskommissionen) vor. Mit einer Beschwerde konnte man sich ab 1891 an das damalige Oberverwaltungsgericht wenden. Zum 01. Oktober 1918 wurde der Reichsfinanzhof mit Sitz in München errichtet. Durch die Reichsabgabenordnung von 1918 wurden sodann erstmals Finanzgerichte errichtet. Diese waren aber den Landesfinanzämtern angegliedert. Die fünf Richter einer Kammer setzten sich aus drei Finanzbeamten und zwei Laien zusammen. Die Finanzgerichte entschieden über Berufungen gegen Einspruchsentscheidungen der Finanzämter. Der Reichsfinanzhof entschied dann über Rechtsbeschwerden gegen Berufungsentscheidungen der Finanzgerichte. Während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft wurde auch im Bereich des Steuerrechts der Rechtsschutz nahezu vollständig eingeschränkt. Durch den sog. Führererlass vom 28. August 1939 wurden Anfechtungsmöglichkeiten stark beschränkt. Eine Rechtsbeschwerde an den Reichsfinanzhof erfolgte nur durch Zulassung des Oberfinanzpräsidenten.
Nach dem Ende des 2. Weltkriegs wurden durch Kontrollratsgesetz Nr. 36 wieder Verwaltungsgerichte errichtet und der Führererlass des Jahre 1939 aufgehoben.
Das Grundgesetz vom 23. Mai 1949 sah in Artikel 96 die Errichtung eines oberen Bundesgerichts für die Finanzgerichtsbarkeit vor. Entsprechend wurde am 29. Juni 1950 der Bundesfinanzhof errichtet.
Beim Verwaltungsgericht Berlin wurden zunächst spezielle Kammern für Steuerrechtssachen errichtet. Durch die Einführung der Finanzgerichtsordnung wurde die Finanzgerichtsbarkeit von 1966 an verselbstständigt. Entsprechend wurde für Berlin (West) das „Finanzgericht Berlin“ errichtet. Das Gericht hatte seinen Sitz in der Schönstedtstraße.
Auf dem Gebiet der ehemaligen DDR sollten zunächst ebenfalls Landesfinanzgerichte bei den Landesfinanzdirektionen errichtet werden. Die Finanzgerichte wurden aber tatsächlich nicht errichtet. Stattdessen wurde 1952 ein Nachprüfungsverfahren in der Abgabenverwaltung eingeführt.
Nach der Wiedervereinigung Deutschlands wurde im Land Brandenburg zu Beginn des Jahres 1993 das „Finanzgericht des Landes Brandenburg“ mit Sitz in Cottbus errichtet, da sich in Cottbus auch der Sitz der neu errichteten Oberfinanzdirektion des Landes befand.
Nach politischen Fusionsbemühungen der Länder Berlin und Brandenburg kam es im Jahr 2004 zu einem Staatsvertrag über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte. Mit diesem wurde das „Finanzgericht Berlin-Brandenburg“ zum 01. Januar 2007 mit Sitz in Cottbus errichtet. Das Finanzgericht Berlin wurde aufgelöst. Das Finanzgericht hat seinen Sitz im „Landesbehörden- und Gerichtszentrum Südeck“. Das Gelände wurde seit 1938 als Kasernenstandort genutzt (zunächst Hermann-Löns-Kaserne, später Paul-Hornick-Kaserne) und zu Beginn der 1990er Jahre erheblich umgestaltet. Das Finanzgericht nutzt eines der ursprünglichen Kasernengebäude sowie einen in den 1990er Jahren errichteten Neubau.
Autor: RiFG Prof. Dr. Schober
Quellen
Quellen:
Bernhard Fuisting, Die Preußischen direkten Steuern - Kommentar zum Einkommensteuergesetz, 4. Auflage 1899, S. 276 ff.
§§ 14 ff. und §§ 217 ff. Reichsabgabenordnung v. 13. Dezember 1919, RGBl. 1919, S. 1993 ff.
Gesetz über die Errichtung eines Reichsfinanzhofs und über die Reichsaufsicht für Zölle und Steuern v. 26. Juli 1918, RGBl. 1918, S. 959
Erlass des Führers und Reichskanzlers über die Vereinfachung der Verwaltung v. 28. August 1939, RGBl. I 1939, S. 1535 ff.
Kontrollratsgesetz Nr. 36 v. 31. Oktober 1946, Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland, 1946, S. 183.
Gesetz über die Verwaltungsgerichtsbarkeit v. 08. Januar 1951, VOBl. Berlin 1951, S. 46 ff.
§§ 14 ff. Gesetz über die Abgaben der Republik und der übrigen Gebietskörperschaften sowie über die Errichtung einer Abgabenverwaltung der Republik (Abgabengesetz) v. 09. Februar 1950, GBl. 1950, S. 130 ff.
Julian Lubini, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit in den Ländern der SBZ/DDR 1945-1952, Dissertation 2015, S. 218 ff.
Gesetz über den Bundesfinanzhof v. 29. Juni 1950, BGBl. I 1950, S. 257 f.
Finanzgerichtsordnung vom 06. Oktober 1965, BGBl. I 1965, S. 1477 ff.
Gesetz zur Ausführung der Finanzgerichtsordnung v. 21. Dezember 1965, GVBl. Berlin 1965, S. 1979.
Gesetz über die Errichtung der Finanzgerichtsbarkeit und zur Ausführung der Finanzgerichtsordnung im Land Brandenburg v. 10. Dezember 1992, GVBl. Brandenburg 1992, S. 504.
Bericht der Landesregierung, Eckdaten zum Umbau der Justiz im Land Brandenburg nach Maßgabe des Einigungsvertrages und Standorte der noch zu vergebenden Gerichte v. 22. September 1992, Drucksache des Landtags Brandenburg 1/1260.
Staatsvertrag über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg v. 26. April 2004, GVBl. Brandenburg 2004, S. 281 ff.
Quellen:
Bernhard Fuisting, Die Preußischen direkten Steuern - Kommentar zum Einkommensteuergesetz, 4. Auflage 1899, S. 276 ff.
§§ 14 ff. und §§ 217 ff. Reichsabgabenordnung v. 13. Dezember 1919, RGBl. 1919, S. 1993 ff.
Gesetz über die Errichtung eines Reichsfinanzhofs und über die Reichsaufsicht für Zölle und Steuern v. 26. Juli 1918, RGBl. 1918, S. 959
Erlass des Führers und Reichskanzlers über die Vereinfachung der Verwaltung v. 28. August 1939, RGBl. I 1939, S. 1535 ff.
Kontrollratsgesetz Nr. 36 v. 31. Oktober 1946, Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland, 1946, S. 183.
Gesetz über die Verwaltungsgerichtsbarkeit v. 08. Januar 1951, VOBl. Berlin 1951, S. 46 ff.
§§ 14 ff. Gesetz über die Abgaben der Republik und der übrigen Gebietskörperschaften sowie über die Errichtung einer Abgabenverwaltung der Republik (Abgabengesetz) v. 09. Februar 1950, GBl. 1950, S. 130 ff.
Julian Lubini, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit in den Ländern der SBZ/DDR 1945-1952, Dissertation 2015, S. 218 ff.
Gesetz über den Bundesfinanzhof v. 29. Juni 1950, BGBl. I 1950, S. 257 f.
Finanzgerichtsordnung vom 06. Oktober 1965, BGBl. I 1965, S. 1477 ff.
Gesetz zur Ausführung der Finanzgerichtsordnung v. 21. Dezember 1965, GVBl. Berlin 1965, S. 1979.
Gesetz über die Errichtung der Finanzgerichtsbarkeit und zur Ausführung der Finanzgerichtsordnung im Land Brandenburg v. 10. Dezember 1992, GVBl. Brandenburg 1992, S. 504.
Bericht der Landesregierung, Eckdaten zum Umbau der Justiz im Land Brandenburg nach Maßgabe des Einigungsvertrages und Standorte der noch zu vergebenden Gerichte v. 22. September 1992, Drucksache des Landtags Brandenburg 1/1260.
Staatsvertrag über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg v. 26. April 2004, GVBl. Brandenburg 2004, S. 281 ff.